Das vom Justizministerium autorisierte Portal für Zwangsversteigerungen

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Zugänglichkeit


Sämtliche Seiten wurden mit dem Ziel entwickelt und realisiert, allen Anforderungen der vom internationalen Standard WAI-W3C vorgesehenen Richtlinien WCAG 1.0 gerecht zu werden.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.pubbliaccesso.gov.it.

Anm.: Die Zugänglichkeit und Konformität der Link-Spezifikationen zu externen Websites ist nicht gewährleistet.

Die Fa. Astalegale.net SpA hat ihre Website www.astalegeale.net den22 Anforderungen angepasst, die gemäß Anhang A des Ministerialdekrets vom 8. Juli 2005 die Zugänglichkeit bescheinigen. 

Zu diesem Zweck hat sie der Fondazione Asphi – Onlus, die in die Liste der Prüfer des CNIPA eingetragen ist, den Auftrag erteilt zu prüfen, ob die Website den vorgeschriebenen Anforderungen entspricht.

DAS ERGEBNIS DER PRÜFUNG WAR POSITIV.

Die Prüfung wurde unter Verwendung folgender Browser durchgeführt:

BrowserVersionBetriebsumgebung
Microsoft Internet Explorer11.0.9600.17501Windows 7 Professional SP1
Microsoft Internet Explorer9.0.8080.16413Windows 7 Professional SP1
Mozilla Firefox34.0Windows 7 Professional SP1, Windows XP ITA SP3
Mozilla Firefox3.6.3Windows XP ITA SP3
Mozilla Firefox2.0.0.3Xubuntu 7.04
Google Chrome39.0.2171.95Windows 7 Professional SP1
Opera9.10Windows XP ITA SP2
Konqueror3.5.6Xubuntu 7.04
Safari3.0.2 (522.13.1)Windows XP ITA SP2
Links2.1pre26Gentoo 2007.0

Die Auswertung mit Hilfe von automatischen und halbautomatischen Instrumenten der Internetseiten wurde mit folgenden Applikationen ausgeführt

NameVersionBeschreibung
W3C Markup Validation Services1.31.3
W3C CSS Validation ServicesN/APrüfung der Cascading Style Sheets (CSS – „gestufte Gestaltungsbögen“) und der (X)HTML-Dokumente mit Style Sheets.
CSE HTML Validator PRO8.03Ermöglicht die Analyse aller Seiten einer Website mit Bezug auf die erklärte DTD und die WCAG 1.0.
Colour Contrast Analyzer [Firefox Extension]0.96Ermöglicht die Prüfung der Farbkontraste innerhalb einer Internetseite.

Konformitätserklärung mit den 22 Anforderungen, die i.S.v. Art. 2, Abs. 2, und Art. 5, Abs. 2, des Ministerialdekrets 08/07/2005 einer technischen Prüfung unterzogen werden müssen:

AnforderungKonform (Ja/Nein/N.A.)Anmerkungen
1JaDie gesamte Website wurde mit der Sprache XHTML 1.0 und Strict-DTD (Document Type Definition) realisiert.
2JaDie Website wurde unter Ausschluss der Verwendung von Frames entwickelt.
3JaJedes Nichttextelement hat eine äquivalente Textalternative.
4JaKeine Funktion der Website ist ausschließlich an besondere Farben geknüpft.
5JaEs wurden keine sich bewegenden oder blinkenden Elemente verwendet.
6JaDie Website wurde durch die Analyse mit der Software Colour Contrast Analyzyer auf ihre Konformität geprüft.
7JaEs wurden nur nutzerseitige Image-Maps verwendet. Für jeden Bereich der Image-Map ist ein alternativer Link vorhanden.
8N.A.Es wurden keine serverseitigen Image-Maps verwendet.
9JaDie Datentabellen weisen alle verlangten Attribute auf.
10JaDie Datentabellen verwenden die in der eingesetzten DTD vorgesehenen Elemente (Marker) und Attribute.
11JaDie Darstellung der Inhalte wird durch Style Sheets gesteuert. Die Seiten können auch ohne Style Sheets gelesen werden.
12JaDer Aufbau der Website wurde so entwickelt, dass den verschiedenen möglichen Auflösungen angepasst werden kann. Es wurden skalierbare Maßeinheiten verwendet, die eine Vergrößerung oder Verkleinerung der Schrift ermöglichen.
13N.A.Es wurden keine Tabellen für Layoutzwecke verwendet.
14JaDie verwendeten Formulare verfügen über die für eine korrekte Identifizierung der Eingabefelder verlangten Etiketten.
15JaDie Seiten der Website können auch nach dem Deaktivieren der Programmierungsobjekte genutzt werden.
16JaSämtliche Vorgänge, die besonderer Input-Systeme bedürfen, können auch über die Tastatur aktiviert werden.
17JaAlle über Programmierungsobjekte gesteuerten Funktionen können auch nach dem Deaktivieren der Programmierungsobjekte genutzt werden.
18N.A.Es sind keine Videos oder multimedialen Inhalte vorhanden.
19JaAlle vorhandenen Verbindungen verfügen über Alternativtexte, aus denen sich ihr Bestimmungszweck eindeutig ergibt. Dank der eingefügten Mechanismen können die vorhandenen Menüs übersprungen und die Seite direkt erreicht werden.
20N.A.Es sind keine Seiten vorhanden, die die Ausführung von Aktionen innerhalb einer bestimmten Zeit erfordern.
21JaAlle vorhandenen Verbindungen ermöglichen die Navigation durch die alleinige Verwendung der Tastatur oder anderer zur Mouse alternativen Systeme.
22N.A.Es war nicht erforderlich, alternative zugängliche Seiten zu schaffen.

Ergebnis der Anwendung der unter Paragraph 2 des Anhangs A des Ministerialdekrets vom 08/07/2005 empfohlenen Analysemethoden auf die Seiten der Website:

KontrollpunktJa/Nein/N.A.Anmerkungen
A) Sind der Inhalt und die Funktionen, die auf der Website vorhanden sind, in den verschiedenen Browsern gleich?Ja 
B) Ist die Darstellung der Seiten in allen Browsern, die die unter der Anforderung 1 genannten Technologien unterstützen, ähnlich?Ja 
C) Sind der Inhalt und die Funktionen der Webseite nach dem Deaktivieren des Herunterladens von Bildern weiterhin verfügbar?Ja 
D) Sind die Inhalte eventueller Audiofiles nach dem Deaktivieren des Tons weiterhin verfügbar?N.A.Auf der Website sind keine Audio-/Video-Inhalte vorhanden
E) Sind die Inhalte der Seiten bei Verwendung der in den Browsern verfügbaren Instrumente für die Einstellung der Schriftgröße noch zugänglich?Ja 
F) Ist die verständliche Nutzung der Seiten alleine mit der Tastatur möglich?Ja 
G) Sind die Inhalte und Funktionen der Website noch (auch in äquivalenter Form) verfügbar, wenn Style Sheets, Scripts und Applets und Objects deaktiviert werden?Ja 

H) Bei der Prüfung der Internetseiten mit einem Textbrowser:

  • Die Inhalte und Funktionen sind (auch in äquivalenter Form) ebenso wie in den grafischen Browsern verfügbar?
  • Behalten die Inhalte der Seiten ihre globale Bedeutung und ihre semantische Struktur bei?
Ja

Ja
 
I) Sind die Helligkeits- und Farbunterschiede zwischen dem Text und dem Hintergrund aufgrund der von W3C empfohlenen Algorithmen ausreichend?Ja