Info per richiesta servizi - Bolzano

Sie können das Formular für den Antrag auf Bekanntmachung auch direkt online ausfüllen.

Dadurch können Zeitpunkt und Modalitäten der Bekanntmachung optimiert werden. Die Vorteile des Online-Antrags sind:

  • die sofortige Übermittlung der Daten
  • die Verringerung der Fehlermarge (die Daten werden der Quelle zugerechnet und müssen nicht interpretiert werden)
  • die Möglichkeit zur Speicherung der gestellten Anträge in einem eigenen digitalen Archiv. Bei einem späteren Antrag auf Bekanntmachung genügt es, den bereits gestellten Antrag zu übernehmen, abzuändern und zu übermitteln

Das Online-Formular ist im reservierten Bereichfür Experten/Antragsteller verfügbar. Für den Zugriff auf diesen Bereich ist die Eingabe des vom Experten gewählten Benutzernamens und Passworts erforderlich (für die Auswahl dieser Daten muss der Aktivierungscode verwendet werden). Falls Sie keinen Aktivierungscode haben, können Sie diesen anfordern, indem Sie das "Formular zur Anforderung des Aktivierungscodes" ausfüllen und per Fax an 039 - 330.98.96 senden. Sie werden direkt von Astalegale.net kontaktiert.

In dem reservierten Bereich kann der Experte alle zu dem Bekanntmachungsantrag gehörigen Daten selbständig eingeben und die Veräußerungsanordnung oder -bekanntmachung, das Gutachten sowie eventuelle Grundrisse und Fotos hinzufügen.

Es ist jederzeit möglich, den Status der Anträge einzusehen und die Eingangsbestätigungen auszudrucken, die den Versand der Anträge nachweisen.

Alternativ kann für den Bekanntmachungsantrag auch das folgende Formular verwendet werden:

Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt werden und kann per E-Mail an die Adresse procedure.bolzano@astalegale.net oder per Fax an 039 - 330.98.96 geschickt werden. Dem Formular beizufügen sind eine Kopie der Veräußerungsverfügung oder -bekanntmachung, eine Kopie des Gutachtens sowie eventuelle Anlagen (Fotos, Grundrisse, etc.).

Calendario Pubblicazioni Bolzano 2023 - esecuzioni immobiliari
Periodo Aste Termine per invio materiale ad Astalegale.net
dal 15/1/2023 al 18/2/2023 giovedì 24 novembre 2022
dal 19/2/2023 al 18/3/2023 giovedì 29 dicembre 2022
dal 19/3/2023 al 15/4/2023 giovedì 26 gennaio 2023
dal 16/4/2023 al 13/5/2023 giovedì 23 febbraio 2023
dal 14/5/2023 al 17/6/2023 giovedì 23 marzo 2023
dal 18/6/2023 al 15/7/2023 giovedì 27 aprile 2023
dal 16/7/2023 al 12/8/2023 giovedì 25 maggio 2023
dal 13/8/2023 al 14/10/2023 giovedì 22 giugno 2023
dal 15/10/2023 al 18/11/2023 giovedì 24 agosto 2023
dal 19/11/2023 al 16/12/2023 giovedì 28 settembre 2023
dal 17/12/2023 al 13/1/2024 giovedì 26 ottobre 2023
dal 14/1/2024 al ... giovedì 23 novembre 2023
Calendario Pubblicazioni Bolzano 2023 - fallimenti
Periodo Aste Termine per invio materiale ad Astalegale.net
dal 15/1/2023 al 18/2/2023 venerdì 9 dicembre 2022
dal 19/2/2023 al 18/3/2023 venerdì 13 gennaio 2023
dal 19/3/2023 al 15/4/2023 venerdì 10 febbraio 2023
dal 16/4/2023 al 13/5/2023 venerdì 10 marzo 2023
dal 14/5/2023 al 17/6/2023 venerdì 7 aprile 2023
dal 18/6/2023 al 15/7/2023 venerdì 12 maggio 2023
dal 16/7/2023 al 12/8/2023 venerdì 9 giugno 2023
dal 13/8/2023 al 14/10/2023 venerdì 7 luglio 2023
dal 15/10/2023 al 18/11/2023 venerdì 8 settembre 2023
dal 19/11/2023 al 17/12/2022 venerdì 13 ottobre 2023
dal 18/12/2022 al 13/1/2024 venerdì 11 novembre 2022
dal 14/1/2024 al ... venerdì 8 dicembre 2023

HINWEIS FÜR EXPERTEN

Wir weisen Sie darauf hin, dass der Garante per la protezione dei dati personali (Aufsichtsbehörde für den Schutz personenbezogener Daten) mit der im Amtsblatt Gazzetta Ufficiale Nr. 47 vom 25.02.2008 veröffentlichten Maßnahme festgelegt hat, dass die Gerichte und die Experten, die mit der Veräußerung von zur Versteigerung gestellten Immobilien beauftragt sind, in den - auch online - veröffentlichten Unterlagen weder den Namen des Schuldners noch sonstige personenbezogene Daten, die diesen direkt identifizieren können, angeben dürfen. Der gleiche Schutz muss auch Dritten gewährleistet werden, die in den Unterlagen genannt werden, ohne dass dies rechtlich vorgesehen ist. Die Geschäftssstelle kann jedoch den Interessen der Kaufinteressenten entgegenkommen, indem sie ihnen die Daten des Schuldners und eventuelle weitere Informationen zur Verfügung stellt."1 Es sei daran erinnert, dass die Daten des Vollstreckungsschuldners in der Anordnung, der Veräußerungsbekanntmachung oder im Gutachten nicht erscheinen dürfen. Der Experte muss auch Sorge tragen, dass die Daten von Dritten und/oder Hinweise auf Dritte in den Gutachten oder Grundrissen gelöscht und die Abbildungen von Dritten auf den Fotos unkenntlich gemacht werden.

Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte den vollständigen Text der Maßnahme, die im Internet auf der Seite http://www.garanteprivacy.it/garante/doc.jsp?ID=1490838 eingesehen werden kann.

1 Pressemitteilung des Garante per la Protezione dei Dati Personali vom 26. Februar 2008