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Eine Bekanntmachung veröffentlichen
Wer kann eine Bekanntmachung beantragen?
Der Dienst kann von allen bevollmächtigten Experten in Anspruch genommen werden: Veräußerungsbeauftragte, gerichtlich bestellte Verwahrer, Insolvenzverwalter oder Treuhandanwälte von Gläubigern.
Formulare für den Antrag auf Bekanntmachung
So beantragen Sie die Veröffentlichung einer Bekanntmachung:
- Online
Klicken Sie direkt auf den Link des betreffenden Gerichts, um das Formular aufzurufen, mit dem Sie den Online-Antrag auf Bekanntmachung stellen können.
Gerichte in der Basilicata
Gerichte in der Calabria
Gerichte in der Campania
Gerichte in der Liguria
Gerichte in der Lombardia
Gerichte in der Marche
Gerichte in der Molise
Gerichte in der Piemonte
Gerichte in der Sicilia
Gerichte in der Trentino Alto Adige
Gerichte in der Umbria
Gerichte in der Valle d'Aosta
Für weitere Informationen zu den Bekanntmachungsmodalitäten eines bestimmten Gerichts wenden Sie sich bitte an Astalegale.net unter der Telefonnummer 02 800 300 12.
- Pdf-/Word-Formular
Verwenden Sie die speziellen Formulare, die durch Anklicken der Links der einzelnen Gerichte heruntergeladen werden können, oder die nachstehenden allgemeinen Formulare für den Antrag auf Bekanntmachung.
Formular für den Antrag auf Bekanntmachung (.DOC)
Formular für den Antrag auf Bekanntmachung (.PDF)
Die Formulare müssen vollständig ausgefüllt und zusammen mit der Anordnung/Bekanntmachung der Veräußerung, dem Gutachten und allen Unterlagen, die der Experte veröffentlichen will (Grundriss, Fotos, Katasterdaten, etc.), an Astalegale.net gesandt werden.
Sie können Ihren Antrag per E-Mail an procedure@astalegale.net oder per Post senden.
- Erforderliche Unterlagen für die Bekanntmachung
- Ausgefülltes und unterzeichnetes Formular für den Antrag auf Bekanntmachung
- Gerichtliche Anordnung
- Veräußerungsbekanntmachung
- Schätzgutachten
- Fotos und Grundrisse
Interoperabilität mit dem ministeriellen Portal der öffentlichen Veräußerungen (PVP)
Astalegale.net ist der erste Verwalter, der für die Interoperabilität mit dem ministeriellen Portal über die Website www.spazioaste.it akkreditiert ist und der eine vollständige technologische Interoperabilität mit dem Portal der öffentlichen Veräußerungen gemäß der Architektur und den technischen Spezifikationen des ministeriellen Portals gewährleistet.
Veröffentlichung der Veräußerungsbekanntmachung auf dem PVP als zur Bekanntmachung berechtigter Stelle
Zur Veröffentlichung von Veräußerungsbekanntmachungen ist nur berechtigt, wer im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens hierzu beauftragt wurde.
Astalegale.net übernimmt nach Ernennung durch das Vollstreckungsgericht oder auf ausdrücklichen Antrag des Verwahrers an den Insolvenzrichter im Rahmen des Veräußerungsantrags oder des Veräußerungsplans die von der zur Bekannmachung berechtigten Person zu erfüllenden Pflichten einschließlich der Zahlung des Beitrags für die Bekanntmachung jedes Loses, und entlastet den Experten von dieser Aufgabe und von der Dateneingabe.
Unterstützung für den zur Bekanntmachung berechtigten Experten
- Video-Tutorial zur Eingabe eines Bekanntmachungantrags im PVP
- xml-Datei der Bekanntmachung zum einfachen Hochladen auf das PVP
- Dedizierte Unterstützung mit dedizierter E-Mail-Adresse und Helpdesk
Datenschutz
Der Garante per la protezione dei dati personali (Aufsichtsbehörde für den Schutz personenbezogener Daten) hat mit der im Amtsblatt Gazzetta Ufficiale Nr. 47 vom 25.02.2008 veröffentlichten Maßnahme festgelegt, dass die Gerichte und Experten, die mit der Veräußerung von zur Versteigerung gestellten Immobilien beauftragt sind, in den - auch online - veröffentlichten Unterlagen weder den Namen des Schuldners noch sonstige personenbezogene Daten, die diesen direkt identifizieren können, angeben dürfen.
Der gleiche Schutz muss auch Dritten gewährleistet werden, die in den Unterlagen genannt werden, ohne dass dies rechtlich vorgesehen ist.
Die Geschäftsstelle kann jedoch den Interessen der Kaufinteressenten entgegenkommen, indem sie ihnen die Personalien des Schuldners und eventuelle weiteren Informationen zur Verfügung stellt.
Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte den vollständigen Text der Maßnahme, die auch online auf der Seite der Aufsichtsbehörde für den Schutz personenbezogener Daten, Garante per la protezione dei dati personali, und im Amtsblatt Gazetta Ufficiale eingesehen werden kann.
Die Rechnungen für die Dienstleistung der Bekanntmachung werden gemäß den im Formular für den Bekanntmachungsantrag angegebenen Daten erstellt und versandt (sofern vom ausführenden Kreditinstitut nichts Anderes angegeben wird).
Bitte beachten Sie, dass nach erfolgter Rechnungsstellung für eine eventuell gewünschte Änderung des Rechnungsempfängers eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr erhoben wird.
Die Zahlung der Rechnungen ist möglich:
- per Banküberweisung an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung
- Nicht übertragbarer Bankscheck/Bankscheck, ausgestellt auf Astalegale.net S.p.A. und an den Firmensitz geschickt
Nachdem die Versteigerung beendet ist, erhält der Experte, der die Bekanntmachung beantragt hat, eine E-Mail, mit der das Veräußerungsergebnis angefragt wird. Der Experte kann den Status des Verfahrens direkt aktualisieren (vergebenes Los, Abbruch, Aussetzung, etc.), indem er direkt auf den Link im Text klickt.