Info per richiesta servizi - Cremona (ex Crema)

Sie können das Formular für den Antrag auf Bekanntmachung auch direkt online ausfüllen.

Dadurch können Zeitpunkt und Modalitäten der Bekanntmachung optimiert werden. Die Vorteile des Online-Antrags sind:

  • die sofortige Übermittlung der Daten
  • die Verringerung der Fehlermarge (die Daten werden der Quelle zugerechnet und müssen nicht interpretiert werden)
  • die Möglichkeit zur Speicherung der gestellten Anträge in einem eigenen digitalen Archiv. Bei einem späteren Antrag auf Bekanntmachung genügt es, den bereits gestellten Antrag zu übernehmen, abzuändern und zu übermitteln

Das Online-Formular ist im reservierten Bereichfür Experten/Antragsteller verfügbar. Für den Zugriff auf diesen Bereich ist die Eingabe des vom Experten gewählten Benutzernamens und Passworts erforderlich (für die Auswahl dieser Daten muss der Aktivierungscode verwendet werden). Falls Sie keinen Aktivierungscode haben, können Sie diesen anfordern, indem Sie das "Formular zur Anforderung des Aktivierungscodes" ausfüllen und per Fax an 039 - 330.98.96 senden. Sie werden direkt von Astalegale.net kontaktiert.

In dem reservierten Bereich kann der Experte alle zu dem Bekanntmachungsantrag gehörigen Daten selbständig eingeben und die Veräußerungsanordnung oder -bekanntmachung, das Gutachten sowie eventuelle Grundrisse und Fotos hinzufügen.

Es ist jederzeit möglich, den Status der Anträge einzusehen und die Eingangsbestätigungen auszudrucken, die den Versand der Anträge nachweisen.

Alternativ kann für den Bekanntmachungsantrag auch das folgende Formular verwendet werden:

Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt werden und kann per E-Mail an die Adresse procedure.cremona@astalegale.net oder per Fax an 039 - 330.98.96 geschickt werden. Dem Formular beizufügen sind eine Kopie der Veräußerungsverfügung oder -bekanntmachung, eine Kopie des Gutachtens sowie eventuelle Anlagen (Fotos, Grundrisse, etc.).

Calendario Pubblicazioni Cremona 2025
Periodo aste Termine invio richiesta Newspaper Aste
dal 7/2/2025 al 20/3/2025 martedì 19 novembre 2024 giovedì 19 dicembre 2024
dal 21/3/2025 al 17/4/2025 martedì 17 dicembre 2024 giovedì 30 gennaio 2025
dal 18/4/2025 al 15/5/2025 martedì 28 gennaio 2025 giovedì 27 febbraio 2025
dal 16/5/2025 al 12/6/2025 martedì 25 febbraio 2025 giovedì 27 marzo 2025
dal 13/6/2025 al 17/7/2025 martedì 25 marzo 2025 giovedì 24 aprile 2025
dal 18/7/2025 al 14/8/2025 martedì 29 aprile 2025 giovedì 29 maggio 2025
dal 15/8/2025 al 19/10/2025 martedì 27 maggio 2025 giovedì 26 giugno 2025
dal 20/10/2025 al 13/11/2025 martedì 1 luglio 2025 giovedì 31 luglio 2025
dal 14/11/2025 al 18/12/2025 martedì 22 luglio 2025 giovedì 25 settembre 2025
dal 19/12/2025 al 15/1/2026 martedì 30 settembre 2025 giovedì 30 ottobre 2025
dal 16/1/2026 al 6/2/2026 martedì 28 ottobre 2025 giovedì 27 novembre 2025
dal 7/2/2026 al ... mercoledì 19 novembre 2025 giovedì 18 dicembre 2025
Calendario Pubblicazioni 2024 - Termine 45 giorni
Periodo aste Termine invio richiesta Newspaper Aste
dal 9/2/2024 al 14/3/2024 martedì 21 novembre 2023 giovedì 21 dicembre 2023
dal 15/3/2024 al 11/4/2024 venerdì 22 dicembre 2023 giovedì 25 gennaio 2024
dal 12/4/2024 al 16/5/2024 martedì 23 gennaio 2024 giovedì 22 febbraio 2024
dal 17/5/2024 al 6/6/2024 martedì 27 febbraio 2024 giovedì 28 marzo 2024
dal 7/6/2024 al 18/7/2024 martedì 19 marzo 2024 giovedì 18 aprile 2024
dal 19/7/2024 al 8/8/2024 martedì 30 aprile 2024 giovedì 30 maggio 2024
dal 9/8/2024 al 13/10/2024 martedì 21 maggio 2024 giovedì 20 giugno 2024
dal 14/10/2024 al 14/11/2024 martedì 25 giugno 2024 giovedì 25 luglio 2024
dal 15/11/2024 al 19/12/2024 martedì 26 luglio 2024 giovedì 26 settembre 2024
dal 20/12/2024 al 16/1/2025 martedì 1 ottobre 2024 giovedì 31 ottobre 2024
dal 17/1/2025 al 6/2/2025 martedì 29 ottobre 2024 giovedì 28 novembre 2024
dal 7/2/2025 al … martedì 19 novembre 2024 giovedì 19 dicembre 2024

HINWEIS FÜR EXPERTEN

Wir weisen Sie darauf hin, dass der Garante per la protezione dei dati personali (Aufsichtsbehörde für den Schutz personenbezogener Daten) mit der im Amtsblatt Gazzetta Ufficiale Nr. 47 vom 25.02.2008 veröffentlichten Maßnahme festgelegt hat, dass die Gerichte und die Experten, die mit der Veräußerung von zur Versteigerung gestellten Immobilien beauftragt sind, in den - auch online - veröffentlichten Unterlagen weder den Namen des Schuldners noch sonstige personenbezogene Daten, die diesen direkt identifizieren können, angeben dürfen. Der gleiche Schutz muss auch Dritten gewährleistet werden, die in den Unterlagen genannt werden, ohne dass dies rechtlich vorgesehen ist. Die Geschäftssstelle kann jedoch den Interessen der Kaufinteressenten entgegenkommen, indem sie ihnen die Daten des Schuldners und eventuelle weitere Informationen zur Verfügung stellt."1 Es sei daran erinnert, dass die Daten des Vollstreckungsschuldners in der Anordnung, der Veräußerungsbekanntmachung oder im Gutachten nicht erscheinen dürfen. Der Experte muss auch Sorge tragen, dass die Daten von Dritten und/oder Hinweise auf Dritte in den Gutachten oder Grundrissen gelöscht und die Abbildungen von Dritten auf den Fotos unkenntlich gemacht werden.

Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte den vollständigen Text der Maßnahme, die im Internet auf der Seite http://www.garanteprivacy.it/garante/doc.jsp?ID=1490838 eingesehen werden kann.

1 Pressemitteilung des Garante per la Protezione dei Dati Personali vom 26. Februar 2008