Info per richiesta servizi - Gorizia

Sie können das Formular für den Antrag auf Bekanntmachung auch direkt online ausfüllen.

Dadurch können Zeitpunkt und Modalitäten der Bekanntmachung optimiert werden. Die Vorteile des Online-Antrags sind:

  • die sofortige Übermittlung der Daten
  • die Verringerung der Fehlermarge (die Daten werden der Quelle zugerechnet und müssen nicht interpretiert werden)
  • die Möglichkeit zur Speicherung der gestellten Anträge in einem eigenen digitalen Archiv. Bei einem späteren Antrag auf Bekanntmachung genügt es, den bereits gestellten Antrag zu übernehmen, abzuändern und zu übermitteln

Das Online-Formular ist im reservierten Bereichfür Experten/Antragsteller verfügbar. Für den Zugriff auf diesen Bereich ist die Eingabe des vom Experten gewählten Benutzernamens und Passworts erforderlich (für die Auswahl dieser Daten muss der Aktivierungscode verwendet werden). Falls Sie keinen Aktivierungscode haben, können Sie diesen anfordern, indem Sie das "Formular zur Anforderung des Aktivierungscodes" ausfüllen und per Fax an 039 - 330.98.96 senden. Sie werden direkt von Astalegale.net kontaktiert.

In dem reservierten Bereich kann der Experte alle zu dem Bekanntmachungsantrag gehörigen Daten selbständig eingeben und die Veräußerungsanordnung oder -bekanntmachung, das Gutachten sowie eventuelle Grundrisse und Fotos hinzufügen.

Es ist jederzeit möglich, den Status der Anträge einzusehen und die Eingangsbestätigungen auszudrucken, die den Versand der Anträge nachweisen.

Alternativ kann für den Bekanntmachungsantrag auch das folgende Formular verwendet werden:

Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt werden und kann per E-Mail an die Adresse procedure.gorizia@astalegale.net oder per Fax an 039 - 330.98.96 geschickt werden. Dem Formular beizufügen sind eine Kopie der Veräußerungsverfügung oder -bekanntmachung, eine Kopie des Gutachtens sowie eventuelle Anlagen (Fotos, Grundrisse, etc.).

Pubblicazioni 2024
Periodo aste Termine per invio richiesta Il Piccolo di Gorizia Newspaper
dal 1/3/2024 al 4/4/2024 venerdì 22 dicembre 2023 domenica 14 gennaio 2024 lunedì 15 gennaio 2024
dal 5/4/2024 al 2/5/2024 venerdì 26 gennaio 2024 domenica 18 febbraio 2024 lunedì 19 febbraio 2024
dal 3/5/2024 al 30/5/2024 venerdì 23 febbraio 2024 domenica 17 marzo 2024 lunedì 18 marzo 2024
dal 31/5/2024 al 4/7/2024 venerdì 22 marzo 2024 domenica 14 aprile 2024 lunedì 15 aprile 2024
dal 5/7/2024 al 1/8/2024 venerdì 26 aprile 2024 domenica 19 maggio 2024 lunedì 20 maggio 2024
dal 2/8/2024 al 29/8/2024 venerdì 24 maggio 2024 domenica 16 giugno 2024 lunedì 17 giugno 2024
dal 30/8/2024 al 27/10/2024 venerdì 21 giugno 2024 domenica 14 luglio 2024 lunedì 15 luglio 2024
dal 28/10/2024 al 24/11/2024 venerdì 5 agosto 2024 domenica 15 settembre 2024 lunedì 16 settembre 2024
dal 29/11/2024 al 2/1/2025 venerdì 20 settembre 2024 domenica 13 ottobre 2024 lunedì 14 ottobre 2024
dal 3/1/2025 al 30/1/2025 venerdì 25 ottobre 2024 domenica 17 novembre 2024 lunedì 18 novembre 2024
dal 31/1/2025 al 27/2/2025 venerdì 22 novembre 2024 domenica 15 dicembre 2024 lunedì 16 dicembre 2024
dal 28/2/2025 al ... venerdì 20 dicembre 2024 domenica 12 gennaio 2025 lunedì 13 gennaio 2025
Pubblicazioni 2023
Periodo aste Termine per invio richiesta Il Piccolo di Gorizia Newspaper
dal 02/01/2024 al 29/01/2024 venerdì 13 ottobre 2023 domenica 5 novembre 2023 lunedì 6 novembre 2023
dal 30/01/2024 al 29/02/2024 venerdì 24 novembre 2023 domenica 17 dicembre 2023 lunedì 18 dicembre 2023

HINWEIS FÜR EXPERTEN

Wir weisen Sie darauf hin, dass der Garante per la protezione dei dati personali (Aufsichtsbehörde für den Schutz personenbezogener Daten) mit der im Amtsblatt Gazzetta Ufficiale Nr. 47 vom 25.02.2008 veröffentlichten Maßnahme festgelegt hat, dass die Gerichte und die Experten, die mit der Veräußerung von zur Versteigerung gestellten Immobilien beauftragt sind, in den - auch online - veröffentlichten Unterlagen weder den Namen des Schuldners noch sonstige personenbezogene Daten, die diesen direkt identifizieren können, angeben dürfen. Der gleiche Schutz muss auch Dritten gewährleistet werden, die in den Unterlagen genannt werden, ohne dass dies rechtlich vorgesehen ist. Die Geschäftssstelle kann jedoch den Interessen der Kaufinteressenten entgegenkommen, indem sie ihnen die Daten des Schuldners und eventuelle weitere Informationen zur Verfügung stellt."1 Es sei daran erinnert, dass die Daten des Vollstreckungsschuldners in der Anordnung, der Veräußerungsbekanntmachung oder im Gutachten nicht erscheinen dürfen. Der Experte muss auch Sorge tragen, dass die Daten von Dritten und/oder Hinweise auf Dritte in den Gutachten oder Grundrissen gelöscht und die Abbildungen von Dritten auf den Fotos unkenntlich gemacht werden.

Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte den vollständigen Text der Maßnahme, die im Internet auf der Seite http://www.garanteprivacy.it/garante/doc.jsp?ID=1490838 eingesehen werden kann.

1 Pressemitteilung des Garante per la Protezione dei Dati Personali vom 26. Februar 2008