Info per richiesta servizi - Imperia

Sie können das Formular für den Antrag auf Bekanntmachung auch direkt online ausfüllen.

Dadurch können Zeitpunkt und Modalitäten der Bekanntmachung optimiert werden. Die Vorteile des Online-Antrags sind:

  • die sofortige Übermittlung der Daten
  • die Verringerung der Fehlermarge (die Daten werden der Quelle zugerechnet und müssen nicht interpretiert werden)
  • die Möglichkeit zur Speicherung der gestellten Anträge in einem eigenen digitalen Archiv. Bei einem späteren Antrag auf Bekanntmachung genügt es, den bereits gestellten Antrag zu übernehmen, abzuändern und zu übermitteln

Das Online-Formular ist im reservierten Bereichfür Experten/Antragsteller verfügbar. Für den Zugriff auf diesen Bereich ist die Eingabe des vom Experten gewählten Benutzernamens und Passworts erforderlich (für die Auswahl dieser Daten muss der Aktivierungscode verwendet werden). Falls Sie keinen Aktivierungscode haben, können Sie diesen anfordern, indem Sie das "Formular zur Anforderung des Aktivierungscodes" ausfüllen und per Fax an 039 - 330.98.96 senden. Sie werden direkt von Astalegale.net kontaktiert.

In dem reservierten Bereich kann der Experte alle zu dem Bekanntmachungsantrag gehörigen Daten selbständig eingeben und die Veräußerungsanordnung oder -bekanntmachung, das Gutachten sowie eventuelle Grundrisse und Fotos hinzufügen.

Es ist jederzeit möglich, den Status der Anträge einzusehen und die Eingangsbestätigungen auszudrucken, die den Versand der Anträge nachweisen.

Alternativ kann für den Bekanntmachungsantrag auch das folgende Formular verwendet werden:

Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt werden und kann per E-Mail an die Adresse procedure.imperia@astalegale.net oder per Fax an 039 - 330.98.96 geschickt werden. Dem Formular beizufügen sind eine Kopie der Veräußerungsverfügung oder -bekanntmachung, eine Kopie des Gutachtens sowie eventuelle Anlagen (Fotos, Grundrisse, etc.).

Calendario pubblicazioni quotidiani 2024 - Imperia ed ex-Sanremo
Date udienze di vendita senza incanto Termine invio materiale ad Astalegale.net tassativo La Riviera (secondo giovedì)
dal 29/01/24 al 03/03/24 lunedì 30 ottobre 2023 giovedì 14 dicembre 2023
dal 04/03/24 al 31/03/24 lunedì 4 dicembre 2023 giovedì 18 gennaio 2024
dal 01/04/24 al 28/04/24 martedì 2 gennaio 2024 giovedì 15 febbraio 2024
dal 29/04/24 al 02/06/24 lunedì 29 gennaio 2024 giovedì 14 marzo 2024
dal 03/06/24 al 30/06/24 lunedì 4 marzo 2024 giovedì 18 aprile 2024
dal 01/07/24 al 28/07/24 lunedì 1 aprile 2024 giovedì 16 maggio 2024
dal 29/07/24 al 01/09/24 lunedì 29 aprile 2024 giovedì 13 giugno 2024
dal 02/09/24 al 27/10/24 lunedì 3 giugno 2024 giovedì 18 luglio 2024
dal 28/10/24 al 01/12/24 lunedì 29 luglio 2024 giovedì 12 settembre 2024
dal 02/12/24 al 29/12/24 lunedì 2 settembre 2024 giovedì 17 ottobre 2024
dal 30/12/24 al 02/02/25 lunedì 30 settembre 2024 giovedì 14 novembre 2024
dal 03/02/25 al … lunedì 4 novembre 2024 giovedì 19 dicembre 2024
Calendario pubblicazioni quotidiani 2023 - Imperia ed ex-Sanremo
Date udienze di vendita senza incanto Termine invio materiale ad Astalegale.net tassativo La Riviera (secondo giovedì)
dal 23/01/23 al 26/02/23 lunedì 24 ottobre 2022 giovedì 8 dicembre 2022
dal 27/02/23 al 26/03/23 lunedì 28 novembre 2022 giovedì 12 gennaio 2023
dal 27/03/23 al 23/04/23 venerdì 23 dicembre 2022 giovedì 9 febbraio 2023
dal 24/04/23 al 28/05/23 lunedì 23 gennaio 2023 giovedì 9 marzo 2023
dal 29/05/23 al 25/06/23 lunedì 27 febbraio 2023 giovedì 13 aprile 2023
dal 26/06/23 al 23/07/23 lunedì 27 marzo 2023 giovedì 11 maggio 2023
dal 24/07/23 al 27/08/23 lunedì 24 aprile 2023 giovedì 8 giugno 2023
dal 28/08/23 al 22/10/23 lunedì 29 maggio 2023 giovedì 13 luglio 2023
dal 23/10/23 al 26/11/23 lunedì 24 luglio 2023 giovedì 7 settembre 2023
dal 27/11/23 al 24/12/23 lunedì 28 agosto 2023 giovedì 12 ottobre 2023
dal 25/12/23 al 28/01/24 lunedì 25 settembre 2023 giovedì 9 novembre 2023
dal 29/01/24 al … lunedì 30 ottobre 2023 giovedì 14 dicembre 2023

HINWEIS FÜR EXPERTEN

Wir weisen Sie darauf hin, dass der Garante per la protezione dei dati personali (Aufsichtsbehörde für den Schutz personenbezogener Daten) mit der im Amtsblatt Gazzetta Ufficiale Nr. 47 vom 25.02.2008 veröffentlichten Maßnahme festgelegt hat, dass die Gerichte und die Experten, die mit der Veräußerung von zur Versteigerung gestellten Immobilien beauftragt sind, in den - auch online - veröffentlichten Unterlagen weder den Namen des Schuldners noch sonstige personenbezogene Daten, die diesen direkt identifizieren können, angeben dürfen. Der gleiche Schutz muss auch Dritten gewährleistet werden, die in den Unterlagen genannt werden, ohne dass dies rechtlich vorgesehen ist. Die Geschäftssstelle kann jedoch den Interessen der Kaufinteressenten entgegenkommen, indem sie ihnen die Daten des Schuldners und eventuelle weitere Informationen zur Verfügung stellt."1 Es sei daran erinnert, dass die Daten des Vollstreckungsschuldners in der Anordnung, der Veräußerungsbekanntmachung oder im Gutachten nicht erscheinen dürfen. Der Experte muss auch Sorge tragen, dass die Daten von Dritten und/oder Hinweise auf Dritte in den Gutachten oder Grundrissen gelöscht und die Abbildungen von Dritten auf den Fotos unkenntlich gemacht werden.

Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte den vollständigen Text der Maßnahme, die im Internet auf der Seite http://www.garanteprivacy.it/garante/doc.jsp?ID=1490838 eingesehen werden kann.

1 Pressemitteilung des Garante per la Protezione dei Dati Personali vom 26. Februar 2008