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Info per richiesta servizi - Monza
Sie können das Formular für den Antrag auf Bekanntmachung auch direkt online ausfüllen.
Dadurch können Zeitpunkt und Modalitäten der Bekanntmachung optimiert werden. Die Vorteile des Online-Antrags sind:
- die sofortige Übermittlung der Daten
- die Verringerung der Fehlermarge (die Daten werden der Quelle zugerechnet und müssen nicht interpretiert werden)
- die Möglichkeit zur Speicherung der gestellten Anträge in einem eigenen digitalen Archiv. Bei einem späteren Antrag auf Bekanntmachung genügt es, den bereits gestellten Antrag zu übernehmen, abzuändern und zu übermitteln
Das Online-Formular ist im reservierten Bereichfür Experten/Antragsteller verfügbar. Für den Zugriff auf diesen Bereich ist die Eingabe des vom Experten gewählten Benutzernamens und Passworts erforderlich (für die Auswahl dieser Daten muss der Aktivierungscode verwendet werden). Falls Sie keinen Aktivierungscode haben, können Sie diesen anfordern, indem Sie das "Formular zur Anforderung des Aktivierungscodes" ausfüllen und per Fax an 039 - 330.98.96 senden. Sie werden direkt von Astalegale.net kontaktiert.
In dem reservierten Bereich kann der Experte alle zu dem Bekanntmachungsantrag gehörigen Daten selbständig eingeben und die Veräußerungsanordnung oder -bekanntmachung, das Gutachten sowie eventuelle Grundrisse und Fotos hinzufügen.
Es ist jederzeit möglich, den Status der Anträge einzusehen und die Eingangsbestätigungen auszudrucken, die den Versand der Anträge nachweisen.
Alternativ kann für den Bekanntmachungsantrag auch das folgende Formular verwendet werden:
Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt werden und kann per E-Mail an die Adresse procedure.monza@astalegale.net oder per Fax an 039 - 330.98.96 geschickt werden. Dem Formular beizufügen sind eine Kopie der Veräußerungsverfügung oder -bekanntmachung, eine Kopie des Gutachtens sowie eventuelle Anlagen (Fotos, Grundrisse, etc.).
Periodo aste |
Termine Invio Richieste ad Astalegale.net Spa |
Rivista NewSpaper versione cartacea e digitale |
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dal 2/2/2024 al 7/3/2024 | mercoledì 22 novembre 2023 | Distribuzione GENNAIO |
dal 8/3/2024 al 11/4/2024 | mercoledì 03 gennaio 2024 | Distribuzione FEBBRAIO |
dal 12/4/2024 al 16/5/2024 | mercoledì 31 gennaio 2024 | Distribuzione MARZO |
dal 17/5/2024 al 20/6/2024 | mercoledì 06 marzo 2024 | Distribuzione APRILE |
dal 21/6/2024 al 25/7/2024 | mercoledì 03 aprile 2024 | Distribuzione MAGGIO |
dal 26/7/2024 al 29/8/2024 | mercoledì 01 maggio 2024 | Distribuzione GIUGNO |
dal 30/8/2024 al 30/9/2024 | mercoledì 05 giugno 2024 | Distribuzione LUGLIO |
dal 1/10/2024 al 4/11/2024 | mercoledì 03 luglio 2024 | Distribuzione AGOSTO |
dal 5/11/2024 al 9/12/2024 | mercoledì 04 settembre 2024 | Distribuzione OTTOBRE |
dal 10/12/2024 al 13/1/2025 | mercoledì 02 ottobre 2024 | Distribuzione NOVEMBRE |
dal 14/1/2025 al 12/2/2025 | mercoledì 06 novembre 2024 | Distribuzione DICEMBRE |
dal 13/2/2025 al … | mercoledì 04 dicembre 2024 | Distribuzione GENNAIO |
Periodo aste |
Termine Invio Richieste ad Astalegale.net Spa |
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13/2/2025 al 12/3/2025 | mercoledì 4 dicembre 2024 | Distribuzione GENNAIO |
13/3/2025 al 9/4/2025 | venerdì 3 gennaio 2025 | Distribuzione FEBBRAIO |
10/4/2025 al 14/5/2025 | mercoledì 29 gennaio 2025 | Distribuzione MARZO |
15/5/2025 al 11/6/2025 | mercoledì 5 marzo 2025 | Distribuzione APRILE |
12/6/2025 al 9/7/2025 | mercoledì 2 aprile 2025 | Distribuzione MAGGIO |
10/7/2025 al 13/8/2025 | mercoledì 30 aprile 2025 | Distribuzione GIUGNO |
14/8/2025 al 10/9/2025 | mercoledì 4 giugno 2025 | Distribuzione LUGLIO |
11/9/2025 al 12/11/2025 | mercoledì 2 luglio 2025 | Distribuzione AGOSTO |
13/11/2025 al 10/12/2025 | mercoledì 3 settembre 2025 | Distribuzione OTTOBRE |
11/12/2025 al 14/1/2026 | mercoledì 1 ottobre 2025 | Distribuzione NOVEMBRE |
15/1/2026 al 4/2/2026 | mercoledì 5 novembre 2025 | Distribuzione DICEMBRE |
5/2/2026 al ... | mercoledì 26 novembre 2025 | Distribuzione GENNAIO |
HINWEIS FÜR EXPERTEN
Wir weisen Sie darauf hin, dass der Garante per la protezione dei dati personali (Aufsichtsbehörde für den Schutz personenbezogener Daten) mit der im Amtsblatt Gazzetta Ufficiale Nr. 47 vom 25.02.2008 veröffentlichten Maßnahme festgelegt hat, dass die Gerichte und die Experten, die mit der Veräußerung von zur Versteigerung gestellten Immobilien beauftragt sind, in den - auch online - veröffentlichten Unterlagen weder den Namen des Schuldners noch sonstige personenbezogene Daten, die diesen direkt identifizieren können, angeben dürfen. Der gleiche Schutz muss auch Dritten gewährleistet werden, die in den Unterlagen genannt werden, ohne dass dies rechtlich vorgesehen ist. Die Geschäftssstelle kann jedoch den Interessen der Kaufinteressenten entgegenkommen, indem sie ihnen die Daten des Schuldners und eventuelle weitere Informationen zur Verfügung stellt."1 Es sei daran erinnert, dass die Daten des Vollstreckungsschuldners in der Anordnung, der Veräußerungsbekanntmachung oder im Gutachten nicht erscheinen dürfen. Der Experte muss auch Sorge tragen, dass die Daten von Dritten und/oder Hinweise auf Dritte in den Gutachten oder Grundrissen gelöscht und die Abbildungen von Dritten auf den Fotos unkenntlich gemacht werden.
Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte den vollständigen Text der Maßnahme, die im Internet auf der Seite http://www.garanteprivacy.it/garante/doc.jsp?ID=1490838 eingesehen werden kann.
1 Pressemitteilung des Garante per la Protezione dei Dati Personali vom 26. Februar 2008