Info per richiesta servizi - Pavia (ex Vigevano)

Sie können das Formular für den Antrag auf Bekanntmachung auch direkt online ausfüllen.

Dadurch können Zeitpunkt und Modalitäten der Bekanntmachung optimiert werden. Die Vorteile des Online-Antrags sind:

  • die sofortige Übermittlung der Daten
  • die Verringerung der Fehlermarge (die Daten werden der Quelle zugerechnet und müssen nicht interpretiert werden)
  • die Möglichkeit zur Speicherung der gestellten Anträge in einem eigenen digitalen Archiv. Bei einem späteren Antrag auf Bekanntmachung genügt es, den bereits gestellten Antrag zu übernehmen, abzuändern und zu übermitteln

Das Online-Formular ist im reservierten Bereichfür Experten/Antragsteller verfügbar. Für den Zugriff auf diesen Bereich ist die Eingabe des vom Experten gewählten Benutzernamens und Passworts erforderlich (für die Auswahl dieser Daten muss der Aktivierungscode verwendet werden). Falls Sie keinen Aktivierungscode haben, können Sie diesen anfordern, indem Sie das "Formular zur Anforderung des Aktivierungscodes" ausfüllen und per Fax an 039 - 330.98.96 senden. Sie werden direkt von Astalegale.net kontaktiert.

In dem reservierten Bereich kann der Experte alle zu dem Bekanntmachungsantrag gehörigen Daten selbständig eingeben und die Veräußerungsanordnung oder -bekanntmachung, das Gutachten sowie eventuelle Grundrisse und Fotos hinzufügen.

Es ist jederzeit möglich, den Status der Anträge einzusehen und die Eingangsbestätigungen auszudrucken, die den Versand der Anträge nachweisen.

Alternativ kann für den Bekanntmachungsantrag auch das folgende Formular verwendet werden:

Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt werden und kann per E-Mail an die Adresse procedure.vigevano@astalegale.net oder per Fax an 039 - 330.98.96 geschickt werden. Dem Formular beizufügen sind eine Kopie der Veräußerungsverfügung oder -bekanntmachung, eine Kopie des Gutachtens sowie eventuelle Anlagen (Fotos, Grundrisse, etc.).

Calendario pubblicazioni Anno 2024 - Tribunale di Pavia
Data aste Termini invio PROVINCIA PAVESE
Per tutti gli immobili
INFORMATORE VIGEVANESE
Solo per gli immobili ex circondario del Tribunale di Vigevano
dal 22/12/2023 al 25/1/2024 lunedì 18 settembre 2023 giovedì 2 novembre 2023 giovedì 2 novembre 2023
giovedì 16 novembre 2023 giovedì 16 novembre 2023
dal 26/1/2024 al 14/3/2024 lunedì 23 ottobre 2023 giovedì 7 dicembre 2023 giovedì 7 dicembre 2023
giovedì 21 dicembre 2023 giovedì 21 dicembre 2023
dal 15/3/2024 al 11/4/2024 lunedì 27 novembre 2023 giovedì 11 gennaio 2024 giovedì 11 gennaio 2024
giovedì 25 gennaio 2024 giovedì 25 gennaio 2024
dal 12/4/2024 al 9/5/2024 lunedì 18 dicembre2023 giovedì 8 febbraio 2024 giovedì 8 febbraio 2024
giovedì 22 febbraio 2024 giovedì 22 febbraio 2024
dal 10/5/2024 al 6/6/2024 lunedì 22 gennaio 2024 giovedì 7 marzo 2024 giovedì 7 marzo 2024
giovedì 21 marzo 2024 giovedì 21 marzo 2024
dal 7/6/2024 al 4/7/2024 lunedì 19 febbraio 2024 giovedì 4 aprile 2024 giovedì 18 aprile 2024
giovedì 18 aprile 2024
dal 5/7/2024 al 8/8/2024 lunedì 18 marzo 2024 giovedì 2 maggio 2024 giovedì 16 maggio 2024
giovedì 16 maggio 2024
dal 9/8/2024 al 5/9/2024 lunedì 22 aprile 2024 giovedì 6 giugno 2024 giovedì 20 giugno 2024
giovedì 20 giugno 2024
dal 6/9/2024 al 7/11/2024 lunedì 20 maggio 2024 giovedì 4 luglio 2024 giovedì 18 luglio 2024
giovedì 18 luglio 2024
dal 8/11/2024 al 5/12/2024 lunedì 24 giugno 2024 giovedì 5 settembre 2024 giovedì 19 settembre 2024
giovedì 19 settembre 2024
dal 6/12/2024 al 9/1/2025 lunedì 22 luglio 2024 giovedì 3 ottobre 2024 giovedì 17 ottobre 2024
giovedì 17 ottobre 2024
dal 10/1/2025 al 6/2/2025 lunedì 23 settembre 2024 giovedì 7 novembre 2024 giovedì 21 novembre 2024
giovedì 21 novembre 2024
dal 7/2/2025 al ... lunedì 21 ottobre 2024 giovedì 5 dicembre 2024 giovedì 19 dicembre 2024
giovedì 19 dicembre 2024

HINWEIS FÜR EXPERTEN

Wir weisen Sie darauf hin, dass der Garante per la protezione dei dati personali (Aufsichtsbehörde für den Schutz personenbezogener Daten) mit der im Amtsblatt Gazzetta Ufficiale Nr. 47 vom 25.02.2008 veröffentlichten Maßnahme festgelegt hat, dass die Gerichte und die Experten, die mit der Veräußerung von zur Versteigerung gestellten Immobilien beauftragt sind, in den - auch online - veröffentlichten Unterlagen weder den Namen des Schuldners noch sonstige personenbezogene Daten, die diesen direkt identifizieren können, angeben dürfen. Der gleiche Schutz muss auch Dritten gewährleistet werden, die in den Unterlagen genannt werden, ohne dass dies rechtlich vorgesehen ist. Die Geschäftssstelle kann jedoch den Interessen der Kaufinteressenten entgegenkommen, indem sie ihnen die Daten des Schuldners und eventuelle weitere Informationen zur Verfügung stellt."1 Es sei daran erinnert, dass die Daten des Vollstreckungsschuldners in der Anordnung, der Veräußerungsbekanntmachung oder im Gutachten nicht erscheinen dürfen. Der Experte muss auch Sorge tragen, dass die Daten von Dritten und/oder Hinweise auf Dritte in den Gutachten oder Grundrissen gelöscht und die Abbildungen von Dritten auf den Fotos unkenntlich gemacht werden.

Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte den vollständigen Text der Maßnahme, die im Internet auf der Seite http://www.garanteprivacy.it/garante/doc.jsp?ID=1490838 eingesehen werden kann.

1 Pressemitteilung des Garante per la Protezione dei Dati Personali vom 26. Februar 2008