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Info per richiesta servizi - Piacenza
Sie können das Formular für den Antrag auf Bekanntmachung auch direkt online ausfüllen.
Dadurch können Zeitpunkt und Modalitäten der Bekanntmachung optimiert werden. Die Vorteile des Online-Antrags sind:
- die sofortige Übermittlung der Daten
- die Verringerung der Fehlermarge (die Daten werden der Quelle zugerechnet und müssen nicht interpretiert werden)
- die Möglichkeit zur Speicherung der gestellten Anträge in einem eigenen digitalen Archiv. Bei einem späteren Antrag auf Bekanntmachung genügt es, den bereits gestellten Antrag zu übernehmen, abzuändern und zu übermitteln
Das Online-Formular ist im reservierten Bereichfür Experten/Antragsteller verfügbar. Für den Zugriff auf diesen Bereich ist die Eingabe des vom Experten gewählten Benutzernamens und Passworts erforderlich (für die Auswahl dieser Daten muss der Aktivierungscode verwendet werden). Falls Sie keinen Aktivierungscode haben, können Sie diesen anfordern, indem Sie das "Formular zur Anforderung des Aktivierungscodes" ausfüllen und per Fax an 039 - 330.98.96 senden. Sie werden direkt von Astalegale.net kontaktiert.
In dem reservierten Bereich kann der Experte alle zu dem Bekanntmachungsantrag gehörigen Daten selbständig eingeben und die Veräußerungsanordnung oder -bekanntmachung, das Gutachten sowie eventuelle Grundrisse und Fotos hinzufügen.
Es ist jederzeit möglich, den Status der Anträge einzusehen und die Eingangsbestätigungen auszudrucken, die den Versand der Anträge nachweisen.
Alternativ kann für den Bekanntmachungsantrag auch das folgende Formular verwendet werden:
Formular für den Antrag auf Bekanntmachung (.PDF)
Modulo richiesta servizio Virtual Tour (.DOCX)
Modulo richiesta servizio Virtual Tour (.PDF)
Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt werden und kann per E-Mail an die Adresse procedure.piacenza@astalegale.net oder per Fax an 039 - 330.98.96 geschickt werden. Dem Formular beizufügen sind eine Kopie der Veräußerungsverfügung oder -bekanntmachung, eine Kopie des Gutachtens sowie eventuelle Anlagen (Fotos, Grundrisse, etc.).
Periodo aste | Termine invio richiesta | Newspaper Aste |
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dal 7/2/2025 al 20/3/2025 | venerdì 29 novembre 2024 | Distribuzione fine DICEMBRE |
dal 21/3/2025 al 17/4/2025 | venerdì 10 gennaio 2025 | Distribuzione fine GENNAIO |
dal 18/4/2025 al 15/5/2025 | venerdì 7 febbraio 2025 | Distribuzione fine FEBBRAIO |
dal 16/5/2025 al 12/6/2025 | venerdì 7 marzo 2025 | Distribuzione fine MARZO |
dal 13/6/2025 al 17/7/2025 | venerdì 4 aprile 2025 | Distribuzione fine APRILE |
dal 18/7/2025 al 14/8/2025 | venerdì 9 maggio 2025 | Distribuzione fine MAGGIO |
dal 15/8/2025 al 19/10/2025 | venerdì 6 giugno 2025 | Distribuzione fine GIUGNO |
dal 20/10/2025 al 14/12/2025 | venerdì 11 luglio 2025 | Distribuzione fine LUGLIO |
dal 15/12/2025 al 18/12/2025 | venerdì 5 settembre 2025 | Distribuzione fine SETTEMBRE |
dal 19/12/2025 al 15/1/2026 | venerdì 19 settembre 2025 | Distribuzione fine OTTOBRE |
dal 16/1/2026 al 5/2/2026 | venerdì 7 novembre 2025 | Distribuzione fine NOVEMBRE |
dal 6/2/2026 al 19/3/2026 | venerdì 28 novembre 2025 | Distribuzione fine DICEMBRE |
dal 20/3/2026 al ... | venerdì 9 gennaio 2026 | Distribuzione fine GENNAIO |
HINWEIS FÜR EXPERTEN
Wir weisen Sie darauf hin, dass der Garante per la protezione dei dati personali (Aufsichtsbehörde für den Schutz personenbezogener Daten) mit der im Amtsblatt Gazzetta Ufficiale Nr. 47 vom 25.02.2008 veröffentlichten Maßnahme festgelegt hat, dass die Gerichte und die Experten, die mit der Veräußerung von zur Versteigerung gestellten Immobilien beauftragt sind, in den - auch online - veröffentlichten Unterlagen weder den Namen des Schuldners noch sonstige personenbezogene Daten, die diesen direkt identifizieren können, angeben dürfen. Der gleiche Schutz muss auch Dritten gewährleistet werden, die in den Unterlagen genannt werden, ohne dass dies rechtlich vorgesehen ist. Die Geschäftssstelle kann jedoch den Interessen der Kaufinteressenten entgegenkommen, indem sie ihnen die Daten des Schuldners und eventuelle weitere Informationen zur Verfügung stellt."1 Es sei daran erinnert, dass die Daten des Vollstreckungsschuldners in der Anordnung, der Veräußerungsbekanntmachung oder im Gutachten nicht erscheinen dürfen. Der Experte muss auch Sorge tragen, dass die Daten von Dritten und/oder Hinweise auf Dritte in den Gutachten oder Grundrissen gelöscht und die Abbildungen von Dritten auf den Fotos unkenntlich gemacht werden.
Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte den vollständigen Text der Maßnahme, die im Internet auf der Seite http://www.garanteprivacy.it/garante/doc.jsp?ID=1490838 eingesehen werden kann.
1 Pressemitteilung des Garante per la Protezione dei Dati Personali vom 26. Februar 2008