Info per richiesta servizi - Prato

Sie können das Formular für den Antrag auf Bekanntmachung auch direkt online ausfüllen.

Dadurch können Zeitpunkt und Modalitäten der Bekanntmachung optimiert werden. Die Vorteile des Online-Antrags sind:

  • die sofortige Übermittlung der Daten
  • die Verringerung der Fehlermarge (die Daten werden der Quelle zugerechnet und müssen nicht interpretiert werden)
  • die Möglichkeit zur Speicherung der gestellten Anträge in einem eigenen digitalen Archiv. Bei einem späteren Antrag auf Bekanntmachung genügt es, den bereits gestellten Antrag zu übernehmen, abzuändern und zu übermitteln

Das Online-Formular ist im reservierten Bereichfür Experten/Antragsteller verfügbar. Für den Zugriff auf diesen Bereich ist die Eingabe des vom Experten gewählten Benutzernamens und Passworts erforderlich (für die Auswahl dieser Daten muss der Aktivierungscode verwendet werden). Falls Sie keinen Aktivierungscode haben, können Sie diesen anfordern, indem Sie das "Formular zur Anforderung des Aktivierungscodes" ausfüllen und per Fax an 039 - 330.98.96 senden. Sie werden direkt von Astalegale.net kontaktiert.

In dem reservierten Bereich kann der Experte alle zu dem Bekanntmachungsantrag gehörigen Daten selbständig eingeben und die Veräußerungsanordnung oder -bekanntmachung, das Gutachten sowie eventuelle Grundrisse und Fotos hinzufügen.

Es ist jederzeit möglich, den Status der Anträge einzusehen und die Eingangsbestätigungen auszudrucken, die den Versand der Anträge nachweisen.

Alternativ kann für den Bekanntmachungsantrag auch das folgende Formular verwendet werden:

Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt werden und kann per E-Mail an die Adresse procedure.prato@astalegale.net oder per Fax an 039 - 330.98.96 geschickt werden. Dem Formular beizufügen sind eine Kopie der Veräußerungsverfügung oder -bekanntmachung, eine Kopie des Gutachtens sowie eventuelle Anlagen (Fotos, Grundrisse, etc.).

Calendario pubblicazione 2025 - Tribunale di Prato
Periodo aste Termine Invio Richiesta Newspaper Digitale
dal 1/2/2025 al 28/02/25 venerdì, 22 novembre 2024 lunedì, 16 dicembre 2024
dal 1/3/2025 al 04/04/25 venerdì, 20 dicembre 2024 lunedì, 13 gennaio 2025
dal 5/4/2025 al 02/05/25 venerdì, 24 gennaio 2025 lunedì, 17 febbraio 2025
dal 3/5/2025 al 30/05/25 venerdì, 21 febbraio 2025 lunedì, 17 marzo 2025
dal 31/5/2025 al 04/07/25 venerdì, 21 marzo 2025 lunedì, 14 aprile 2025
dal 5/7/2025 al 01/09/25 venerdì, 25 aprile 2025 lunedì, 19 maggio 2025
dal 2/9/2025 al 29/09/25 venerdì, 23 maggio 2025 lunedì, 16 giugno 2025
dal 30/9/2025 al 31/10/25 venerdì, 20 giugno 2025 lunedì, 14 luglio 2025
dal 1/11/2025 al 28/11/25 venerdì, 22 agosto 2025 lunedì, 15 settembre 2025
dal 29/11/2025 al 02/01/26 venerdì, 19 settembre 2025 lunedì, 13 ottobre 2025
dal 3/1/2026 al 30/01/26 venerdì, 24 ottobre 2025 lunedì, 17 novembre 2025
dal 31/1/2026 al ... venerdì, 21 novembre 2025 lunedì, 15 dicembre 2025
Calendario pubblicazione 2024 - Tribunale di Prato
Periodo aste Termine Invio Richiesta Newspaper Digitale
dal 1/6/2024 al 05/07/24 venerdì, 29 marzo 2024 lunedì 15 aprile 2024
dal 6/7/2024 al 02/09/24 venerdì, 03 maggio 2024 lunedì 20 maggio 2024
dal 3/9/2024 al 30/09/24 venerdì, 31 maggio 2024 lunedì 17 giugno 2024
dal 1/10/2024 al 01/11/24 venerdì, 28 giugno 2024 lunedì 15 luglio 2024
dal 2/11/2024 al 29/11/24 venerdì, 30 agosto 2024 lunedì 16 settembre 2024
dal 30/11/2024 al 03/01/25 venerdì, 27 settembre 2024 lunedì 14 ottobre 2024
dal 4/1/2025 al 31/01/25 venerdì, 01 novembre 2024 lunedì 18 novembre 2024
dal 1/2/2025 al ... venerdì, 29 novembre 2024 lunedì 16 dicembre 2024

HINWEIS FÜR EXPERTEN

Wir weisen Sie darauf hin, dass der Garante per la protezione dei dati personali (Aufsichtsbehörde für den Schutz personenbezogener Daten) mit der im Amtsblatt Gazzetta Ufficiale Nr. 47 vom 25.02.2008 veröffentlichten Maßnahme festgelegt hat, dass die Gerichte und die Experten, die mit der Veräußerung von zur Versteigerung gestellten Immobilien beauftragt sind, in den - auch online - veröffentlichten Unterlagen weder den Namen des Schuldners noch sonstige personenbezogene Daten, die diesen direkt identifizieren können, angeben dürfen. Der gleiche Schutz muss auch Dritten gewährleistet werden, die in den Unterlagen genannt werden, ohne dass dies rechtlich vorgesehen ist. Die Geschäftssstelle kann jedoch den Interessen der Kaufinteressenten entgegenkommen, indem sie ihnen die Daten des Schuldners und eventuelle weitere Informationen zur Verfügung stellt."1 Es sei daran erinnert, dass die Daten des Vollstreckungsschuldners in der Anordnung, der Veräußerungsbekanntmachung oder im Gutachten nicht erscheinen dürfen. Der Experte muss auch Sorge tragen, dass die Daten von Dritten und/oder Hinweise auf Dritte in den Gutachten oder Grundrissen gelöscht und die Abbildungen von Dritten auf den Fotos unkenntlich gemacht werden.

Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte den vollständigen Text der Maßnahme, die im Internet auf der Seite http://www.garanteprivacy.it/garante/doc.jsp?ID=1490838 eingesehen werden kann.

1 Pressemitteilung des Garante per la Protezione dei Dati Personali vom 26. Februar 2008