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Info per richiesta servizi - Sulmona
Sie können das Formular für den Antrag auf Bekanntmachung auch direkt online ausfüllen.
Dadurch können Zeitpunkt und Modalitäten der Bekanntmachung optimiert werden. Die Vorteile des Online-Antrags sind:
- die sofortige Übermittlung der Daten
- die Verringerung der Fehlermarge (die Daten werden der Quelle zugerechnet und müssen nicht interpretiert werden)
- die Möglichkeit zur Speicherung der gestellten Anträge in einem eigenen digitalen Archiv. Bei einem späteren Antrag auf Bekanntmachung genügt es, den bereits gestellten Antrag zu übernehmen, abzuändern und zu übermitteln
Das Online-Formular ist im reservierten Bereichfür Experten/Antragsteller verfügbar. Für den Zugriff auf diesen Bereich ist die Eingabe des vom Experten gewählten Benutzernamens und Passworts erforderlich (für die Auswahl dieser Daten muss der Aktivierungscode verwendet werden). Falls Sie keinen Aktivierungscode haben, können Sie diesen anfordern, indem Sie das "Formular zur Anforderung des Aktivierungscodes" ausfüllen und per Fax an 039 - 330.98.96 senden. Sie werden direkt von Astalegale.net kontaktiert.
In dem reservierten Bereich kann der Experte alle zu dem Bekanntmachungsantrag gehörigen Daten selbständig eingeben und die Veräußerungsanordnung oder -bekanntmachung, das Gutachten sowie eventuelle Grundrisse und Fotos hinzufügen.
Es ist jederzeit möglich, den Status der Anträge einzusehen und die Eingangsbestätigungen auszudrucken, die den Versand der Anträge nachweisen.
Alternativ kann für den Bekanntmachungsantrag auch das folgende Formular verwendet werden:
Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt werden und kann per E-Mail an die Adresse procedure.sulmona@astalegale.net oder per Fax an 039 - 330.98.96 geschickt werden. Dem Formular beizufügen sind eine Kopie der Veräußerungsverfügung oder -bekanntmachung, eine Kopie des Gutachtens sowie eventuelle Anlagen (Fotos, Grundrisse, etc.).
Periodo aste |
Termine invio richiesta ad Astalegale.net |
Newspaper |
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dal 22/2/2024 al 25/3/2024 | lunedì 28 novembre 2022 | giovedì 11 gennaio 2024 |
dal 26/3/2024 al 22/4/2024 | lunedì 9 gennaio 2023 | giovedì 8 febbraio 2024 |
dal 23/4/2024 al 20/5/2024 | lunedì 5 febbraio 2024 | giovedì 7 marzo 2024 |
dal 21/5/2024 al 24/6/2024 | lunedì 4 marzo 2024 | giovedì 4 aprile 2024 |
dal 25/6/2024 al 22/7/2024 | lunedì 8 aprile 2024 | giovedì 9 maggio 2024 |
dal 23/7/2024 al 19/9/2024 | lunedì 6 maggio 2024 | giovedì 6 giugno 2024 |
dal 20/9/2024 al 21/10/2024 | lunedì 3 giugno 2024 | giovedì 4 luglio 2024 |
dal 22/10/2024 al 18/11/2024 | lunedì 29 luglio 2024 | giovedì 5 settembre 2024 |
dal 19/11/2024 al 23/12/2024 | lunedì 2 settembre 2024 | giovedì 3 ottobre 2024 |
dal 24/12/2024 al 20/1/2025 | lunedì 7 ottobre 2024 | giovedì 7 novembre 2024 |
dal 21/1/2025 al ... | lunedì 4 novembre 2024 | giovedì 5 dicembre 2024 |
Periodo aste |
Termine invio richiesta ad Astalegale.net |
Newspaper |
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dal 21/1/2025 al 24/2/2025 | lunedì 4 novembre 2024 | giovedì 5 dicembre 2024 |
dal 25/2/2025 al 24/3/2025 | lunedì 16 dicembre 2024 | giovedì 9 gennaio 2025 |
dal 25/3/2025 al 21/4/2025 | lunedì 13 gennaio 2025 | giovedì 6 febbraio 2025 |
dal 22/4/2025 al 19/5/2025 | lunedì 10 febbraio 2025 | giovedì 6 marzo 2025 |
dal 20/5/2025 al 23/6/2025 | lunedì 10 marzo 2025 | giovedì 3 aprile 2025 |
dal 24/6/2025 al 21/7/2025 | lunedì 14 aprile 2025 | giovedì 8 maggio 2025 |
dal 22/7/2025 al 18/9/2025 | lunedì 12 maggio 2025 | giovedì 5 giugno 2025 |
dal 19/9/2025 al 20/10/2025 | lunedì 9 giugno 2025 | giovedì 3 luglio 2025 |
dal 21/10/2025 al 24/11/2025 | lunedì 28 luglio 2025 | giovedì 4 settembre 2025 |
dal 25/11/2025 al 22/12/2025 | lunedì 15 settembre 2025 | giovedì 9 ottobre 2025 |
dal 23/12/2025 al 19/1/2026 | lunedì 13 ottobre 2025 | giovedì 6 novembre 2025 |
dal 20/1/2026 al ... | lunedì 10 novembre 2025 | giovedì 4 dicembre 2025 |
HINWEIS FÜR EXPERTEN
Wir weisen Sie darauf hin, dass der Garante per la protezione dei dati personali (Aufsichtsbehörde für den Schutz personenbezogener Daten) mit der im Amtsblatt Gazzetta Ufficiale Nr. 47 vom 25.02.2008 veröffentlichten Maßnahme festgelegt hat, dass die Gerichte und die Experten, die mit der Veräußerung von zur Versteigerung gestellten Immobilien beauftragt sind, in den - auch online - veröffentlichten Unterlagen weder den Namen des Schuldners noch sonstige personenbezogene Daten, die diesen direkt identifizieren können, angeben dürfen. Der gleiche Schutz muss auch Dritten gewährleistet werden, die in den Unterlagen genannt werden, ohne dass dies rechtlich vorgesehen ist. Die Geschäftssstelle kann jedoch den Interessen der Kaufinteressenten entgegenkommen, indem sie ihnen die Daten des Schuldners und eventuelle weitere Informationen zur Verfügung stellt."1 Es sei daran erinnert, dass die Daten des Vollstreckungsschuldners in der Anordnung, der Veräußerungsbekanntmachung oder im Gutachten nicht erscheinen dürfen. Der Experte muss auch Sorge tragen, dass die Daten von Dritten und/oder Hinweise auf Dritte in den Gutachten oder Grundrissen gelöscht und die Abbildungen von Dritten auf den Fotos unkenntlich gemacht werden.
Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte den vollständigen Text der Maßnahme, die im Internet auf der Seite http://www.garanteprivacy.it/garante/doc.jsp?ID=1490838 eingesehen werden kann.
1 Pressemitteilung des Garante per la Protezione dei Dati Personali vom 26. Februar 2008