Info per richiesta servizi - Urbino

Sie können das Formular für den Antrag auf Bekanntmachung auch direkt online ausfüllen.

Dadurch können Zeitpunkt und Modalitäten der Bekanntmachung optimiert werden. Die Vorteile des Online-Antrags sind:

  • die sofortige Übermittlung der Daten
  • die Verringerung der Fehlermarge (die Daten werden der Quelle zugerechnet und müssen nicht interpretiert werden)
  • die Möglichkeit zur Speicherung der gestellten Anträge in einem eigenen digitalen Archiv. Bei einem späteren Antrag auf Bekanntmachung genügt es, den bereits gestellten Antrag zu übernehmen, abzuändern und zu übermitteln

Das Online-Formular ist im reservierten Bereichfür Experten/Antragsteller verfügbar. Für den Zugriff auf diesen Bereich ist die Eingabe des vom Experten gewählten Benutzernamens und Passworts erforderlich (für die Auswahl dieser Daten muss der Aktivierungscode verwendet werden). Falls Sie keinen Aktivierungscode haben, können Sie diesen anfordern, indem Sie das "Formular zur Anforderung des Aktivierungscodes" ausfüllen und per Fax an 039 - 330.98.96 senden. Sie werden direkt von Astalegale.net kontaktiert.

In dem reservierten Bereich kann der Experte alle zu dem Bekanntmachungsantrag gehörigen Daten selbständig eingeben und die Veräußerungsanordnung oder -bekanntmachung, das Gutachten sowie eventuelle Grundrisse und Fotos hinzufügen.

Es ist jederzeit möglich, den Status der Anträge einzusehen und die Eingangsbestätigungen auszudrucken, die den Versand der Anträge nachweisen.

Alternativ kann für den Bekanntmachungsantrag auch das folgende Formular verwendet werden:

Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt werden und kann per E-Mail an die Adresse procedure.urbino@astalegale.net oder per Fax an 039 - 330.98.96 geschickt werden. Dem Formular beizufügen sind eine Kopie der Veräußerungsverfügung oder -bekanntmachung, eine Kopie des Gutachtens sowie eventuelle Anlagen (Fotos, Grundrisse, etc.).

Calendario pubblicazioni Anno 2024 - Tribunale di Urbino
Data aste Termini invio Newspaper
dal 27/1/2024 al 9/2/2024 mercoledì 1 novembre 2023 venerdì 8 dicembre 2023
dal 10/2/2024 al 1/3/2024 mercoledì 15 novembre 2023 venerdì 22 dicembre 2023
dal 2/3/2024 al 15/3/2024 mercoledì 6 dicembre 2023 venerdì 12 gennaio 2024
dal 16/3/2024 al 29/3/2024 mercoledì 20 dicembre 2023 venerdì 26 gennaio 2024
dal 30/3/2024 al 12/4/2024 mercoledì 3 gennaio 2024 venerdì 9 febbraio 2024
dal 13/4/2024 al 26/4/2024 mercoledì 17 gennaio 2024 venerdì 23 febbraio 2024
dal 25/04/2024 al 22/05/2024 mercoledì 7 febbraio 2024 venerdì 8 marzo 2024
dal 23/05/2024 al 19/06/2024 mercoledì 6 marzo 2024 venerdì 5 aprile 2024
dal 20/06/2024 al 24/07/2024 mercoledì 3 aprile 2024 venerdì 3 maggio 2024
dal 25/07/2024 al 21/09/2024 mercoledì 8 maggio 2024 venerdì 7 giugno 2024
dal 22/09/2024 al 16/10/2024 mercoledì 5 giugno 2024 venerdì 5 luglio 2024
dal 17/10/2024 al 30/10/2024 mercoledì 3 luglio 2024 venerdì 2 agosto 2024
dal 31/10/2024 al 20/11/2024 mercoledì 14 agosto 2024 venerdì 13 settembre 2024
dal 21/11/2024 al 25/12/2024 mercoledì 4 settembre 2024 venerdì 4 ottobre 2024
dal 26/12/2024 al 22/01/2025 mercoledì 9 ottobre 2024 venerdì 8 novembre 2024
dal 23/01/2025 al ... mercoledì 6 novembre 2024 venerdì 6 dicembre 2024

HINWEIS FÜR EXPERTEN

Wir weisen Sie darauf hin, dass der Garante per la protezione dei dati personali (Aufsichtsbehörde für den Schutz personenbezogener Daten) mit der im Amtsblatt Gazzetta Ufficiale Nr. 47 vom 25.02.2008 veröffentlichten Maßnahme festgelegt hat, dass die Gerichte und die Experten, die mit der Veräußerung von zur Versteigerung gestellten Immobilien beauftragt sind, in den - auch online - veröffentlichten Unterlagen weder den Namen des Schuldners noch sonstige personenbezogene Daten, die diesen direkt identifizieren können, angeben dürfen. Der gleiche Schutz muss auch Dritten gewährleistet werden, die in den Unterlagen genannt werden, ohne dass dies rechtlich vorgesehen ist. Die Geschäftssstelle kann jedoch den Interessen der Kaufinteressenten entgegenkommen, indem sie ihnen die Daten des Schuldners und eventuelle weitere Informationen zur Verfügung stellt."1 Es sei daran erinnert, dass die Daten des Vollstreckungsschuldners in der Anordnung, der Veräußerungsbekanntmachung oder im Gutachten nicht erscheinen dürfen. Der Experte muss auch Sorge tragen, dass die Daten von Dritten und/oder Hinweise auf Dritte in den Gutachten oder Grundrissen gelöscht und die Abbildungen von Dritten auf den Fotos unkenntlich gemacht werden.

Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte den vollständigen Text der Maßnahme, die im Internet auf der Seite http://www.garanteprivacy.it/garante/doc.jsp?ID=1490838 eingesehen werden kann.

1 Pressemitteilung des Garante per la Protezione dei Dati Personali vom 26. Februar 2008